In den beratenden Berufen sind Sie Ihren Auftraggebern und Mandanten zu äußerster Sorgfalt bei Ihrer täglichen Arbeit verpflichtet.
Gleichzeitig haben diese Berufsgruppen besondere Haftungsrisiken ... mögliche Fehler schlagen teilweise erst viele Jahre später zu Buche.
Ständige Gesetzesänderungen und die laufende Rechtsprechung führen zu schärferen Anforderungen an die Sorgfalts- und Beratungspflichten.
Wir beraten seit vielen Jahren speziell Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Die Zahl der Versicherer für die Berufs-Haftpflichtversicherungen in diesem Segment ist den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Und obwohl es sich hier um Pflichtversicherungen handelt, sind die Versicherungsbedingungen der Anbieter im Detail verschieden.
Zu diesen fein differenzierten Bedingungswerken ist eine intensive Beratung notwendig. Unter Beachtung Ihrer speziellen und individuellen Erfordernisse bieten wir Ihnen diese Dienstleistung mit unser Fachkompetenz und dem Anspruch an Ihre Zufriedenheit.
Spezielle Tätigkeiten erfordern auch besondere Bedingungen oder sogar individuelle Lösungen: Deshalb zählen gerade
Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, etc.
zu unseren Mandanten. Hier reicht die „normale“ Vermögensschaden- Haftplichtversicherung bei weitem nicht aus.
Besondere Erfahrung haben wir mit branchenübergreifenden, interprofessionellen Sozietäten.
Hier führt die gesamtschuldnerische Haftung zur Notwendigkeit, Unter-schiede in den Versicherungsbedin-gungen mit den berufsrechtlichen und gesetzlichen Erfordernissen abzu-stimmen und anzugleichen. Eine von den Versicherern unabhängige Beratung und Betreuung ist dabei unerläßlich.
Das Bedürfnis der Anwälte, ihre persönliche Haftung in geeigneter Weise zu begrenzen, führt u.a. zu haftungsbeschränkenden Rechtsformen wie der GmbH für Rechtsanwälte. Zu deren Besonderheiten im Versicherungs-schutz beraten wir Sie gern.